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Schon in alten Zeiten wurde die Weinqualität durch entsprechende
Gesetze definiert um Missbrauch zu verhindern. Das älteste
Gesetz stammt aus Babylonien ca. 1700 v.Chr.
Auch in der römischen Republik wurde der Verkauf von
Wein geregelt und in den einzelnen Gesetzen definiert, welche
Qualitätsgarantie denn der
Käufer erwarten und wie der Wein vermarktet werden durfte.
In den europäischen Ländern wurden schon im frühen
Mittelalter Qualitäts-Kriterien und Klassen eingeführt.
Heute regelt die EU die verbindlichen Standards durch das
EU-Weingesetz.
Alle EU-Länder sind diesem Gesetz unterworfen.
Die gesamte Rebfläche der EU-Länder ist in insgesamt
sieben Weinbauzonen eingeteilt, für die jeweils unterschiedliche
Mindest-Anforderungen sowie Möglichkeiten für Anreicherung,
Entsäuerung und Säurezusatz gelten.
Das Weingesetz beinhaltet umfangreiche Vorschriften für
die Bezeichnung und die Etikettierung des Weines.
Qualitäts-Kategorien: In den
EU-Ländern gibt es zwei Qualitäts-Kategorien,
den Tafelwein und den Qualitätswein.
An den Tafelwein werden nur sehr niedrige Anforderungen gestellt.
Die Trauben dürfen aus allen EU-Zonen stammen, es gibt
keine Ertragsgrenzen, Mindest-Mostgewicht ist 50 °Oe oder
10 °KMW,
Mindest-Säuregehalt ist 4,5 g/l, Chaptalisierung ist
erlaubt.
Verschnitt zwischen Weinen aus allen EU-Ländern ist möglich,
Jahrgang und Rebsorte müssen nicht auf dem Etikett aufscheinen.
Etwa 65% der europäischen Weinproduktion entfallen auf
Tafelwein.
Im Jahre 1973 wurde die Zwischen-Kategorie Landwein geschaffen,
sozusagen die Elite der Tafelweine. Diese müssen aus
festgelegten Großregionen stammen, die Traubensorten
sind vorgeschrieben und der Alkohol-Gehalt muss um 0,5% vol
höher sein als beim Tafelwein.
Qualitätsweine sind immer
an ein bestimmtes Gebiet gebunden, die Trauben müssen
aus einem klar definierten Anbaugebiet stammen.
Die Kurz-Bezeichnung dafür lautet VQPRD = Vin de Qualité
Produit dans les Régions Déterminées,
das bedeutet Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete.
Der Begriff Qualitätswein stellt einen Sammelbegriff
dar und entspricht DO
und DOCa in Spanien, DOC und DOCG in Italien, VDQS und AOC
in Frankreich, QbA und QmP in Deutschland sowie Qualitäts-
und Prädikats-Wein in Österreich.
Für einen Qualitätswein gelten in der EU allgemeine
Vorschriften:
Alkohol-Gehalt: In der Regel muss dieser zumindest 8,5% vol
betragen.
Chaptalisierung: Das Anreichern mit Zucker ist in den meisten
Anbaugebieten um maximal 2,5% vol Alkohol-Gehalt erlaubt.
Entsäuerung und Säurezusatz: Ist grundsätzlich
gestattet, allerdings nicht bei erfolgter Anreicherung.
Flüchtige Säuren: Gehalt von maximal 1,2 g/l.
Rebsorten: Es dürfen nur von der EU zugelassene Qualitätswein-Rebsorten
verwendet werden.
Verschnitt: Ist mit Weinen außerhalb der EU nicht gestattet
Zusatzstoffe: festgelegte Mengen an zum Beispiel Schwefel,
Bentonit etc.
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