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Datum | 05.09.2010    
 
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>> Qualitätsstufen und Standards
 

Die Qualitätsstufen im Überblick

In Griechenland unterscheidet man entsprechend den EU-Richtlinien zwischen Tafel-, Land- und Qualitätsweinen. Die als hochwertig geltende Kategorie Landwein gibt es erst seit 1989; sie hat sich aber mittlerweile sehr erfolgreich etabliert und verzeichnet enorme Zuwachsraten in Deutschland.

Tafelweine:
  • Griechische Bezeichnung: Epitrapezios Oinos
    Bei dieser Kategorie handelt es sich oft um einfachere Qualitäten, die meist unter Markenbezeichnungen angeboten werden. Jedoch verwenden immer mehr Winzer diesen Begriff, um individuelle, nicht unbedingt regionstypische Weine abzufüllen.
Landweine:
  • Griechische Bezeichnung: Topikos Oinos
    Unter dieser Bezeichnung wird heute eine Vielzahl hochinteressanter trockener Weine überwiegend modern vinifiziert angeboten. Sie sind sehr häufig Cuvées aus unterschiedlichen autochthonen Reben ode raus heimischen und internationalen Sorten.
Qualitätsweine:
  • Griechische Bezeichnung: Onomasias Proelefsis Anoteris Piotitas (OPAP)
    In Anlehnung an das bewährte französische AOC-System gibt es in Griechenland 22 OPAP-Regionen, die über das ganze Festland und die Inseln verteilt sind. Diese Weine erkennt man an der roten Banderole, die mit einem Herkunfts-, Abfüll- und Jahrgangscode versehen ist.
Qualitäts-Likörweine:
  • Griechische Bezeichnung: Onomasias Proelefsis Elenchomenis (OPE)
    Nirgendwo auf der Welt gibt es so viele Likörweine wie in Griechenland. Die Mehrzahl der 13 OPE-Weine werden auf dem Peloponnes und auf einigen Inseln erzeugt. Man kann sie auf Anhieb an der blauen Banderole erkennen.
Das EU-Weingesetz


Schon in alten Zeiten wurde die Weinqualität durch entsprechende Gesetze definiert um Missbrauch zu verhindern. Das älteste Gesetz stammt aus Babylonien ca. 1700 v.Chr.
Auch in der römischen Republik wurde der Verkauf von Wein geregelt und in den einzelnen Gesetzen definiert, welche Qualitätsgarantie denn der
Käufer erwarten und wie der Wein vermarktet werden durfte.
In den europäischen Ländern wurden schon im frühen Mittelalter Qualitäts-Kriterien und Klassen eingeführt.

Heute regelt die EU die verbindlichen Standards durch das EU-Weingesetz.
Alle EU-Länder sind diesem Gesetz unterworfen.

Die gesamte Rebfläche der EU-Länder ist in insgesamt sieben Weinbauzonen eingeteilt, für die jeweils unterschiedliche Mindest-Anforderungen sowie Möglichkeiten für Anreicherung, Entsäuerung und Säurezusatz gelten.
Das Weingesetz beinhaltet umfangreiche Vorschriften für die Bezeichnung und die Etikettierung des Weines.

Qualitäts-Kategorien: In den EU-Ländern gibt es zwei Qualitäts-Kategorien,
den Tafelwein und den Qualitätswein.
An den Tafelwein werden nur sehr niedrige Anforderungen gestellt.
Die Trauben dürfen aus allen EU-Zonen stammen, es gibt keine Ertragsgrenzen, Mindest-Mostgewicht ist 50 °Oe oder 10 °KMW,
Mindest-Säuregehalt ist 4,5 g/l, Chaptalisierung ist erlaubt.
Verschnitt zwischen Weinen aus allen EU-Ländern ist möglich,
Jahrgang und Rebsorte müssen nicht auf dem Etikett aufscheinen.
Etwa 65% der europäischen Weinproduktion entfallen auf Tafelwein.
Im Jahre 1973 wurde die Zwischen-Kategorie Landwein geschaffen,
sozusagen die Elite der Tafelweine. Diese müssen aus festgelegten Großregionen stammen, die Traubensorten sind vorgeschrieben und der Alkohol-Gehalt muss um 0,5% vol höher sein als beim Tafelwein.

Qualitätsweine sind immer an ein bestimmtes Gebiet gebunden, die Trauben müssen aus einem klar definierten Anbaugebiet stammen.
Die Kurz-Bezeichnung dafür lautet VQPRD = Vin de Qualité Produit dans les Régions Déterminées, das bedeutet Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete.
Der Begriff Qualitätswein stellt einen Sammelbegriff dar und entspricht DO
und DOCa in Spanien, DOC und DOCG in Italien, VDQS und AOC in Frankreich, QbA und QmP in Deutschland sowie Qualitäts- und Prädikats-Wein in Österreich.
Für einen Qualitätswein gelten in der EU allgemeine Vorschriften:

Alkohol-Gehalt: In der Regel muss dieser zumindest 8,5% vol betragen.
Chaptalisierung: Das Anreichern mit Zucker ist in den meisten Anbaugebieten um maximal 2,5% vol Alkohol-Gehalt erlaubt.
Entsäuerung und Säurezusatz: Ist grundsätzlich gestattet, allerdings nicht bei erfolgter Anreicherung.
Flüchtige Säuren: Gehalt von maximal 1,2 g/l.
Rebsorten: Es dürfen nur von der EU zugelassene Qualitätswein-Rebsorten verwendet werden.
Verschnitt: Ist mit Weinen außerhalb der EU nicht gestattet
Zusatzstoffe: festgelegte Mengen an zum Beispiel Schwefel, Bentonit etc.

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Wussten Sie schon ?...
Korrekte Temperaturen:
Rotwein
Junge, leichte Rotweine: 12 bis 15 Grad C.

Reife, gehaltvolle Rotweine:
17 bis 20 Grad C.

Zu hohe Temperatur (über 20 Grad C) lässt den Gerbstoff- und Alkoholgehalt dominant hervortreten.
Säuren sind hingegen kaum schmeckbar.
Der Wein wirkt "müde", da er an Frische verliert.

     
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